Energieaudit KMU Nicht-KMU

Energieaudit – Was passiert, wenn Unternehmen wachsen?

von | 21. Mai 2019

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind aufgrund des Energiedienstleistungsgesetzes von einem verpflichtenden Energieaudit befreit. Für „große“ Unternehmen ist jedoch ein Energieaudit erforderlich. Doch was ist mit Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Energiedienstleistungsgesetzes noch die KMU-Eigenschaft besaßen und aufgrund der wirtschaftlichen Lage innerhalb der letzten vier Jahre gewachsen sind?

Die erste Auditwelle begann 2015 mit der Verabschiedung des Energiedienstleistungsgesetzes für Deutschland. Ziel des Gesetzes ist, die Energieeffizienz in Unternehmen steigern. Die Abgrenzung zwischen Nicht-KMU und KMU wird mit den folgenden Hinweisen auf Empfehlung der EU-Kommission unterstützt. Für eine vollständige Bewertung empfehlen wir Unternehmen beispielweise ihren Steuerberater zu kontaktieren, da diese alle relevanten Unternehmensinformationen zur Bestimmung einer möglichen Auditpflicht haben. Zur ersten Einschätzung eines Unternehmens als Nicht-KMU werden die Mitarbeiteranzahl und die finanziellen Schwellenwerte berücksichtigt. Weiterhin sind eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen sowie verbundene Unternehmen und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand zu unterscheiden. Ist beispielsweise ein Unternehmen nicht eigenständig, sondern Partner oder Teil von anderen Unternehmen, fließt dies bei der Beurteilung mit ein.

Zusammenfassend für eine erste Einschätzung der Nicht-KMU-Eigenschaft eines Unternehmens gelten, wenn in dem Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt sind. Besitzt das Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter, aber erfüllt einen Jahresumsatz von 50 Mio. EUR und eine Jahresbilanzsumme von 43 Mio. EUR, so zählt das Unternehmen ebenfalls zu Nicht-KMU. Aufgrund von wirtschaftlichen oder beispielsweise saisonalen Bedingungen sind für die Bewertung zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre maßgebend. So können Unternehmen den KMU-Status erwerben bzw. verlieren, wenn die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschritten werden.

Was passiert, wenn mein Unternehmen den KMU-Status verliert?

Sollte ein Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Schwellenwerte überschreiten, so ist es laut dem Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) zu einem Energieaudit verpflichtet. Das Unternehmen hat nun 20 Monate ab dem ersten Tag des Geschäftsjahres, ab dem es erstmalig als Nicht-KMU gilt, ein Energieaudit durchführen zu lassen. Wird dieser Zeitraum missachtet, so wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Bußgeld verordnet.

Interesse geweckt für das Energieaudit?

Für alle weiterführenden Informationen zum Energieaudit 2019 empfehlen wir Ihnen unsere Artikel „Energieaudit 2019“ und „Novelle Energiedienstleistungsgesetz“. Allgemeine Informationen zum Energieaudit DIN EN 16247-1 finden Sie auf unserer Website.

Alle in diesem Artikel gemachten Aussagen sind keine rechtsverbindlichen Aussagen. Die Angaben basieren auf dem Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§8 ff. EDL-G vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle [Stand: 13.02.2019].

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