Energieaudits Endspurt bis zur Prüfung durch das BAFA

Energieaudits 16247: Endspurt bis zur Prüfung durch das BAFA

von | 15. Mrz 2016

Die europäische Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU schreibt für alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) fallen verbindliche Energieaudits vor. Diese Pflicht hat der Bundesrat am 06. März 2015 durch die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) verabschiedet und verpflichtet auch alle Nicht-KMU zu der Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1, welches mindestens alle 4 Jahre wiederholt werden muss.

Die Überprüfung der Durchfühhrung von den Energieaudits nach DIN EN 16247-1 (respektiv Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 bzw. Umweltmanagement nach EMAS) wurde dabei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übertragen. Es wird davon ausgegangen, dass über 90.000 Unternehmen bundesweit betroffen sind. Der Stichtag, bis zu dem ein Audit durchgeführt werden musste, war dabei der 05. Dezember 2015.

Flyer Energieaudit nach DIN EN 16247-1 nach EDL-G §8 Seite

In der Praxis stellte sich eine solch rasche Durchführung der Audits jedoch bedeutend schwerer dar. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der entsprechend großen Anzahl an betroffenen Unternehmen ein viel zu geringer Kreis an Beratern gegenüberstand. Viele Unternehmen konnten somit das Audit nicht fristgerecht zum 05. Dezember 2015 durchführen. Daher ist das BAFA dazu angehalten, bei dem durchzuführenden Stichprobenverfahren, im Rahmen der Kulanz bis zum 30. April 2016 noch kein Bußgeld zu verhängen. Dies bedeutet jedoch auch, dass Unternehmen, die zum 01. Mai 2016 noch kein Energieaudit durchgeführt haben, ein Bußgeld von bis zu 50.000€ verhangen bekommen können. Dieses befreit gleichzeitig jedoch nicht von der Durchführung eines Audits.

Die Erfahrung der ecogreen Energie GmbH & Co. KG zeigt, dass vermutlich wesentlich mehr als 90.000 Unternehmen betroffen sind, da auch oftmals kleine Unternehmen durch die Beteiligungen von anderen Firmen nicht mehr als KMU einzustufen sind. Des öfteren ergibt sich auch eine Auditpflicht durch eine Beteiligung von Kommunen am Unternehmen. Einige Unternehmen sind sich auch jetzt noch nicht über ihre Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits bewusst.

ecogreen Energie unterstützt alle Unternehmen, die bisher noch kein Audit durchgeführt haben bei der Erfüllung des EDL-G. Gerne bieten wir auch Hilfestellung zur Ermittlung Ihres KMU-Status, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie von dem Audit betroffen sind.

Sprechen Sie uns an, wir erstellen gerne ein unverbindliches Angebot für Sie und führen das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 schnell, unkompliziert, individuell und normgerecht in Ihrem Unternehmen durch.