Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Richtlinienänderung [Stand: Februar 2020] die Daten des Artikels zur aktuellen Förderung abweichen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unsere Seiten Klimaanlagen oder Kälteanlagen.
Anfang des Jahres änderte sich die Förderlandschaft für Kälte grundlegend. So wurden natürliche Kältemittel in der „Kälte-Klima-Richtlinie“ des Bundesministeriums für Umwelt zum Hauptbestandteil des Förderprogramms. Was viele nicht wissen, dass mit dem neuen Förderprogramm „Energieeffizienz in der Wirtschaft“ alle Kältemittel förderfähig sind. Wir vergleichen die zwei Förderprogramme für Kälte-Projekte in Unternehmen.
Häufig müssen Anlagenbauer und Betreiber einen Kompromiss zwischen Sicherheit und Umweltschutz bei der Auswahl des Kältemittels eingehen. Denn natürliche und nicht-natürliche Kältemittel haben hinsichtlich der Brennbarkeit und Giftigkeit unterschiedliche Eigenschaften. Das bedeutet, dass nicht jedes Kältemittel für jedes Projekt geeignet ist.
Kälte-Klima-Richtlinie – Förderprogramm vom BMU
Das Förderprogramm vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert Projekte im Bereich Komfortklimatisierung und Prozesskälte. Unternehmen, die natürliche (nicht-halogenierte) Kältemittel für ihre Kältesysteme einsetzen oder umrüsten wollen, haben die Möglichkeit auf eine Festbetragsförderung. Die Förderhöhe wird nach Leistungs- bzw. Kapazitätsbereichen der jeweiligen Kälteerzeuger und Speicher berechnet. So erhalten Unternehmen eine Förderung von bis zu 150.000 Euro – jedoch maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Mit der Erneuerung der Förderrichtlinie wurde ebenfalls der Förderrechner aktualisiert. Die Ergebnisse aus dem Förderrechner sind unverbindlich und dienen als Einschätzung für eine Förderung von Kältesystemen. Die Fördermittel für Kältetechnik werden als Direktzuschuss beantragt und über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt.
Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderprogramm vom BMWi
Das technologieoffene Förderprogramm „Energieeffizienz in der Wirtschaft“ bietet den Unternehmen die Möglichkeit sowohl natürliche als auch nicht-natürliche Kältemittel fördern zu lassen. Dafür ist die Voraussetzung, dass die Kältetechnik für einen Prozess eingesetzt wird und nicht für die Komfortklimatisierung. Bei dem Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft können im Bereich der Prozesskälte die Projekte mit bis zu 10 Millionen Euro bezuschusst werden. Dabei ist die Förderhöhe an die CO2-Einsparung gekoppelt. So werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit 700 Euro pro eingesparter Tonne CO2 / Jahr gefördert – jedoch maximal 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Große Unternehmen (Nicht-KMU) werden hingegen mit 500 Euro pro eingesparter Tonne CO2 / Jahr gefördert – jedoch maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Kleine und mittlere Unternehmen*
*bis zu 250 Mitarbeiter in Vollzeit und 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.
Große Unternehmen
Die Fördermittel für Kältetechnik können als direkter Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt werden. Hierbei wird die Förderung an das Unternehmen nach der Investition ausgezahlt. Alternativ bietet die KfW-Bank einen zinsgünstigen Kredit, bei dem der Zuschuss in selber Höhe als Teilschulderlass verrechnet wird.
Fördermittel für Kältetechnik: Fazit
Eines ist sicher – zwei Förderprogramme bieten eine größere Chance auf Förderung. Zeitgleich zur Umstellung der Kälte-Klima-Richtlinie auf natürliche Kältemittel hat sich unabhängig davon ein Weg zur Förderung von natürlichen und nicht-natürlichen Kältemitteln bereitet. Das Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft ist für Unternehmen die Möglichkeit auf Fördermittel für Kältetechnik mit dem Einsatzzweck Prozesstechnik.
Nochmal zur Übersicht:
KÄLTE-KLIMA-RICHTLINIE
- Festbetragsförderung
- Fördersumme bis zu 150.000 €
- Direkter Zuschuss
- Ausschließlich natürliche Kältemittel
- Auftragsvergabe erst nach Zuwendungsbescheid
ENERGIEEFFIZIENZ IN DER WIRTSCHAFT
- Projektförderung
- Fördersumme bis zu 10 Mio. €
- Direkter Zuschuss oder Kredit mit Teilschulderlass
- Natürliche und nicht-natürliche Kältemittel
- Auftragsvergabe erst nach Zuwendungsbescheid
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