Fördermittelbeschaffung durch die ecogreen - So funktioniert es
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Fördermittelbegleitung ohne Risiko

Erhalten Sie mit uns einfach und sicher staatliche Zuschüsse für Ihr Projekt.

+ Förderung ohne Risiko

+ In drei Schritten zur Förderung

+ Kostenfreie Ersteinschätzung

+ Persönliche Beratung

Startseite » Fördermittel – So funktioniert´s

In 3 Schritten zur Förderung

Lohnt sich eine Förderung für Ihr Projekt? Nutzen Sie die kostenfreie Ersteinschätzung und entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihr Projekt fördern lassen wollen.

Rufen Sie uns an

Alternativ schildern Sie uns Ihr Projekt einfach per E-Mail.

Erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung

Je nach Projekt ermitteln wir unverbindlich die passende Förderung für Sie.

Entscheiden Sie ohne Risiko

Denn ohne Förderbescheid entstehen Ihnen keine Kosten bei der Beratung.

Ohne Risiko

Wir übernehmen das Risiko für die Antragsstellung. Fördermittelbeschaffung auf Erfolgsbasis, denn ohne Förderbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.

Wertvolles Know-how

Sichern Sie sich unser Wissen aus der Förderbranche, um teure Fehler zu vermeiden.

Ganzheitliche Betreuung

Wir betreuen Sie von der Antragsstellung bis hin zum Nachweisverfahren und der Auszahlung der Förderung durch den Fördergeber.

So geht es weiter

Beauftragen Sie uns

Und wir übernehmen für Sie die vollständige Antragstellung, Energiekonzept und das Nachweisverfahren.

Erhalten Sie den Förderbescheid

Spätestens dürfen Sie mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheids das Vorhaben beginnen und die Anlagentechnik beauftragen.

Erhalten Sie die Fördergelder

Nach Umsetzung des Projektes reichen wir Nachweise ein und Sie erhalten die Fördergelder.

Sie haben noch weitere Fragen zur Förderung?

Sie haben noch nicht die richtige Antwort gefunden? Hier finden Sie häufige Fragen zur Fördermittelbeantragung. Gerne können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Unsere Fördermittel-Experten freuen sich auf Sie!

Alles zur Fördermittelberatung durch ecogreen

Was umfasst die Beratung von ecogreen?

Wir bieten Ihnen ein Rundum-Sorglospaket. Denn unsere Beratung umfasst die Antragsstellung, das Energiekonzept und das Nachweisverfahren für Ihr Projekt. Diese ganzheitliche Betreuung gewährt Ihnen den Erfolg auf Fördermittel und gibt Ihnen die Planungssicherheit.

Warum benötige ich die Fördermittel-Experten von ecogreen?

Um einen Zuschuss in den unterschiedlichen Förderprogrammen zu erhalten, müssen Unternehmen einen Antrag bei der zuständigen Förderbehörde stellen. Jedoch sind verwaltungsrechtliche Aufgaben, die nach der Antragsstellung folgen, häufige Fallstricke, dass eine Förderung scheitert.

In vielen Förderprogrammen wird ein zugelassener Energieberater oder Sachverständiger für die Begleitung benötigt und die ecogreen hat die nötigen Zulassungen.

Damit Sie Fehler vermeiden, setzen Sie auf das Know-How der Fördermittel-Experten von ecogreen. Sie sparen Zeit und gehen auch kein Risiko ein, denn ohne Zuwendungsbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.

Was kostet die Fördermittelberatung von ecogreen?

Neben einer kostenlosen erhalten Sie zusätzlich das Angebot über unsere Beratungsdienstleistung. Die Höhe der Dienstleistung wird anhand des Projektumfangs bemessen.

Wir übernehmen das Risiko für die Antragsstellung. Fördermittelbeschaffung auf Erfolgsbasis, denn ohne Förderbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.

Wie geht es nach der Ersteinschätzung weiter?

Nachdem wir alle erforderlichen Daten zur Einschätzung der Förderung erhalten haben, bekommen Sie innerhalb weniger Tage die mögliche Fördersumme für Ihr Projekt mitgeteilt. Zusätzlich erhalten Sie ein Angebot über unsere Beratungsdienstleistung. Sofern Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, können Sie uns die Beauftragung unterschrieben per E-Mail zusenden.

Die wichtigsten Fragen vor der Antragstellung

Welche Unterlagen benötige ich zur Einschätzung der Fördersumme?

Im telefonischen Erstgespräch werden die erforderlichen Daten zur Förderung Ihres Projektes abgefragt. Jedoch freuen wir uns, wenn Sie die folgenden Angaben bereits vorliegen haben:

  • Vorhabenbeschreibung Ihres Projekts
  • bei Anlagenersatz werden technische Daten zum Bestandssystem benötigt
  • ein Angebot über die neue Anlagentechnik
  • Laufzeiten der neuen und alten Anlagentechnik

Für einen schnellen und reibungslosen Ablauf benötigen wir ebenfalls die Information, ob Sie in den letzten drei Jahren eine Förderung nach De-Minimis in Anspruch genommen haben.

Wann darf ich meine Anlagentechnik bestellen?

Hier kommst es ganz stark auf das Förderprogramm an. Bei den meisten Förderprogrammen darf die Anlagentechnik erst mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheids bestellt werden. Findet eine frühere Beauftragung statt, so entfällt die Förderung.

Sprechen Sie uns hier gerne an und wir schauen, was für Sie, das richtige Vorgehen und der Ablauf ist. 

Wie lange dauert es, bis ich einen Zuwendungsbescheid bekomme?

Nach erfolgreicher Einreichung des Antrags bei der Förderbehörde müssen Sie etwas Geduld haben. Je nach Art und Umfang Ihres Projekts prüft die zuständige Abteilung der Fördergeber Ihre Unterlagen. Die Bearbeitungszeit hängt dabei von dem Förderprogramm, sowie dem aktuellen Antragsaufkommen beim Fördergeber ab. Wir können Ihnen aufgrund von Erfahrungswerten eine grobe Einschätzung geben, auf die genauen Bearbeitungszeiten haben wir aber keinen Einfluss.

Warum benötige ich ein Nachweisverfahren?

In diesem Schritt werden alle notwendigen Dokumente nach Umsetzung der Maßnahme gesammelt und an den Fördergeber weitergeleitet. Sollte innerhalb der Umsetzung eine notwendige Änderung vorkommen, wird das Konzept angepasst und die Förderung ggf. neu berechnet. Damit auch in diesem Schritt keine Fehler unterlaufen, unterstützen wir für Sie umfassend bei dem Nachweisverfahren.

Was ist der Unterschied zwischen De-Minimis-Beihilfe und AGVO-Beihilfe?

Wird eine Förderung nach De-Minimis beantragt, so ist aufzuzeigen, dass im Unternehmensverbund in einem Zeitraum von drei Jahren nicht mehr als 300.000 Euro an Fördermitteln beantragt wurde. Bei einer Förderung gemäß der AGVO- (Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung) dürfen nur Beihilfen vergeben werden, die einen Anreizeffekt haben. Hierbei werden nur Investitionsmehrkosten gefördert.